Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin am 14. Januar 2018

Wahltag, Wahllokal und Wahlzeit
Am Sonntag, den 14. Januar 2018, findet in Schönenberg die Wahl des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin statt. Sollte sich ein zweiter Wahlgang ergeben, ist dieser am Sonntag, den 28. Januar 2018.Die Gemeinde Schönenberg ist in einen Wahlbezirk eingeteilt. Der Wahlraum ist im Rathaus Schönenberg, Belchenstraße 1, 79677 Schönenberg.

Die Wahlzeit dauert von 10 bis 16 Uhr.
Voraussetzung für die Wählbarkeit
Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (Unionsbürger), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen; sie müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.
Nicht wählbar sind Personen, bei denen einer der Tatbestände des § 28 Abs. 2 der Gemeindeordnung vorliegt.

Bewerbungen für die Bürgermeisterwahl
Für die Bürgermeisterwahl ist keine Bewerbung eingegangen. Gewählt werden kann jede wählbare Person.  
Wahlberechtigte bei der Bürgermeisterwahl
Zur Bürgermeisterwahl sind die Bürger/innen der Gemeinde Schönenberg wahlberechtigt. Eine Wahlbenachrichtigung ist den Wahlberechtigten zugestellt worden.

Was ist bei der Briefwahl zu beachten?
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis Freitag, den 12. Januar 2018, 18 Uhr, beim Bürgermeisteramt Schönenberg beantragt werden. Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, kann der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, im Wahllokal beantragt werden.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Was ist im Wahllokal zu beachten?
Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung mit ins Wahllokal. Jeder Wähler hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel den Namen einer wählbaren Person unter unzweifelhafter Bezeichnung ihrer Person einträgt.
Beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel, oder wenn sich bei der Briefwahl in dem Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung befindet, sowie jede Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags der Briefwahl machen die Stimmabgabe ungültig.

Wer ist zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister gewählt?
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen abgegebenen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf niemanden mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet am 28. Januar 2018 eine Neuwahl statt. Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl, bei Stimmengleichheit das Los.

Bürgermeisteramt
Quast, Bürgermeister

(Erstellt am 20. Dezember 2017)

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