Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Entenschwander Moos“ im beschleunigten Verfahren nach § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13b BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönenberg hat am 28. November 2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Entenschwander Moos“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen.
Ziele und Zwecke der Planung
Im Rahmen ihrer aktiven Grundstückspolitik strebt die Gemeinde Schönenberg im Ortsteil Entenschwand an, am südwestlichen Ortsrand ein Wohngebiet zu entwickeln und durch einen Bebauungsplan planungsrechtlich zu sichern.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden nach derzeitigem Stand im Einzelnen folgende Ziele und Zwecke verfolgt:
- Schaffung von adäquatem Wohnraum in Form von Eigenheimformen
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der baulichen Umgebung
- Ökonomische Erschließung über die bestehende Straßen
- Festsetzung von gestalterischen Leitlinien für eine ortsbildgerechte Neubebauung
- Planungsrechtliche Festsetzungen zur Sicherung und Gestaltung von Grünbereichen insbesondere im Übergang zur freien Landschaft mit Wiesenflächen
- Beachtung artenschutzrechtlicher Belange
Insgesamt soll der Entwicklungsbereich insbesondere unter Berücksichtigung städtebaulicher, verkehrlicher und ökologischer Belange neu geordnet und einer für diesen Standort angemessenen Wohnbebauung zugeführt werden.
Da das Gebiet nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt ist, wird es notwendig, den Flächennutzungsplan im Rahmen einer Berichtigung entsprechend anzupassen.Lage und Abgrenzung des Plangebiets
Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Entenschwand auf Gemarkung Schönenberg und wird wie folgt begrenzt:
Im Nordosten durch angrenzende Bebauung,im Südosten durch einen Feldwegim Südwesten durch freie Landschaft mit Wiesenflächen undim Nordwesten durch die Straße „Entenschwand“
Es gilt der Lageplan vom 28. November 2019 (ohne Maßstab). Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Entenschwander Moos“ werden im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Gemeinde Schönenberg, den 2. Dezember 2019
Ewald Ruch, Bürgermeister