Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan und den örtlichen Bauvorschriften „Pferrich II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönenberg hat am 28. November 2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Pferrich II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans „Pferrich II“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Ziele und Zwecke der Planung
Im Rahmen ihrer aktiven Grundstückspolitik strebt die Gemeinde Schönenberg an, das bestehende Wohngebiet „Pferrich“ am nördlichen Ortsrand maßvoll zu erweitern und durch einen Bebauungsplan planungsrechtlich zu sichern.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden nach derzeitigem Stand im Einzelnen folgende Ziele und Zwecke verfolgt:

- Schaffung von adäquatem Wohnraum in Form von Einzel-, und Doppelhäusern
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der baulichen Umgebung
- Ökonomische Erschließung über die bestehende Straße „Im Pferrich“
- Festsetzung von gestalterischen Leitlinien für eine ortsbildgerechte Neubebauung
- Planungsrechtliche Festsetzungen zur Sicherung und Gestaltung von Grünbereichen insbesondere im Übergang zur freien Landschaft mit Wiesenflächen
- Beachtung artenschutzrechtlicher Belange

Insgesamt soll der Entwicklungsbereich insbesondere unter Berücksichtigung städtebaulicher, verkehrlicher und ökologischer Belange neu geordnet und einer für diesen Standort angemessenen Wohnbebauung zugeführt werden.
Da das Gebiet nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt ist, wird es notwendig, den Flächennutzungsplan im Rahmen einer Berichtigung entsprechend anzupassen.
Durch den vorliegenden Bebauungsplan werden Teilbereiche des bestehenden Bebauungsplanes „Pferrich“ überlagert.



Lage und Abgrenzung des Plangebiets
Das Plangebiet liegt am nördlichen Ortsrand von Schönenberg auf Gemarkung Schönenberg und wird wie folgt begrenzt:
Im Süden durch angrenzende Bebauung sowieim Westen, Norden und Osten durch freie Landschaft mit Wiesenflächen
Es gilt der Lageplan vom 28. November 2019 (ohne Maßstab). Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Der Bebauungsplan „Pferrich II“ wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplans sowie der örtlichen Bauvorschriften wird mit Begründung sowie der artenschutzrechtlichen Abschätzung und den Umweltbelangen vom
16. Dezember 2019 bis einschließlich 27. Januar 2020 (Auslegungsfrist)
im Rathaus der Gemeinde Schönenberg, Belchenstraße 1, Schönenberg und beim Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald, Bauamt, Gentnerstraße 1, Schönau im Schwarzwald während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt. Ergänzend können weitere Termine vereinbart werden. Alle Unterlagen können ab 16. Dezember auch auf dieser Homepage eingesehen werden.


Während der Auslegungsfrist können – schriftlich oder mündlich zur Niederschrift – Stellungnahmen bei der Verwaltung der Gemeinde Schönenberg, Belchenstraße 1, 79677 Schönenberg und beim Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald, Bauamt, Gentnerstraße 1, 79677 Schönau im Schwarzwald abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemeinde Schönenberg, den 2. Dezember 2019

Ewald Ruch, Bürgermeister

(Erstellt am 02. Dezember 2019)

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