Hecken und Sträucher zurückschneiden - Rücksicht im Straßenverkehr
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Grundstückseigentümer/innen die Bepflanzung an den Grundstücksgrenzen regelmäßig zurückzuschneiden.
Hecken, Sträucher oder Äste dürfen nicht in den Geh- oder Fahrbereich hineinragen, damit die Sicht im Straßenverkehr nicht eingeschränkt wird. Nur wenn Einmündungen und Gehwege frei einsehbar sind, können Autofahrerinnen und Autofahrer sowie auch Kinder, ältere Menschen und Radfahrende rechtzeitig erkannt werden. So tragen Sie mit einem Rückschnitt Ihrer Bepflanzung aktiv zur Verkehrssicherheit in der Gemeinde bei.
Die Rechtsgrundlage für das Zurückschneiden der Gehölze ist im Straßengesetz von Baden-Württemberg geregelt. Hiernach ist im Bereich von Geh- und Radwegen eine Mindesthöhe von 2,50 m, bei Fahrbahnen von 4,50 m freizuhalten. Dieses sogenannte „Lichtraumprofil“ ist für eine sichere Verkehrsführung erforderlich.
Die Gemeinde dankt Ihnen herzlich für Ihre Mithilfe!
