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Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.

Leistungen

Bioabfall entsorgen

Bioabfälle können Sie entsorgen

  • in einer separaten Biotonne,
  • in einem Biobeutel (anstelle einer Biotonne im Ostalbkreis und im Landkreis Göppingen),
  • an einer örtlichen Sammelstelle (Bringsystem),
  • durch Eigenkompostierung oder
  • im Sonderfall der Landkreise Emmendingen und Ortenaukreis über die Restmülltonne.

Grünabfall, vor allem holzige Gartenabfälle können Sie an den örtlichen Grungutsammelstellen in den Stadt- oder Landkreisen abgeben.
In einigen Kreisen werden zusätzlich dazu ganzjährige oder saisonale Grünabfall-Sammlungen angeboten.

Zuständige Stelle

Der Abfallwirtschaftsbetrieb in Ihrem Stadt- oder Landkreis

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie möchten Bioabfall entsorgen.

Bioabfälle sind zum Beispiel

  • Gemüse- und Obstreste,
  • Balkon- und Topfpflanzen,
  • benutzte Kaffeefilter und Teebeutel aus Naturfasern,
  • feste Speisereste,
  • feste Altspeisefette,
  • altes Brot,
  • Eierschalen,
  • Fallobst,
  • Laub,
  • Rasenschnitt,
  • kleiner Heckenschnitt.

wichtig: Geben Sie keine PE-Kunststoffbeutel in die Bioabfallsammlung!

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich bei der Verwaltung Ihres Abfallwirtschaftsbetriebes, welche Bioabfälle Sie über die Biotonne, den Biobeutel oder über das Bringsystem entsorgen dürfen.

Die meisten Abfallwirtschaftsbetriebe der Stadt- und Landkreise geben Abfallkalender heraus. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Die Kosten richten sich nach der kommunalen Gebührensatzung.
Erkundigen Sie sich bei dem für Sie zuständigen Abfallwirtschaftsbetrieb (Abfallsatzung oder Abfallgebührensatzung).

Bearbeitungsdauer

keine

Hinweise

siehe "Vertiefende Informationen"

Rechtsgrundlage

Die jeweilige örtliche (Abfall-) Satzung in Ihrem Stadt- oder Landkreis

Freigabevermerk

18.06.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Schönenberg

Belchenstr. 1
79677 Schönenberg
Telefon 07673 205
Fax 07673 887770
E-Mail gemeinde@79677-schoenenberg.de
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Verbandsverwaltung

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