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Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.

Leistungen

Personenbezogene Daten - Übermittlung oder Übertragung beantragen

Unternehmen, öffentliche Stellen und andere Organisationen wie beispielsweise Vereine speichern personenbezogene Daten.

Sie können verlangen, dass diese Daten direkt an Sie übermittelt oder direkt an ein anderes Unternehmen übertragen werden, dessen Dienste Sie nutzen möchten.

Beispiel:

Sie sind Mitglied eines sozialen Online-Netzwerks. Sie entscheiden, dass ein anderes soziales Netzwerk besser zu Ihren Zielen und Ihrer Altersgruppe passt. Sie können das soziale Online-Netzwerk, das Sie aktuell nutzen, bitten, Ihre personenbezogenen Daten, einschließlich Ihrer Fotos, dem neuen sozialen Netzwerk zu übermitteln.

Zuständige Stelle

die Organisation, die Daten über Sie speichert

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Organisation verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage einer Einwilligung oder eines Vertrags.

Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Übertragung schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch.

Im Hinblick auf die mangelnde Sicherheit einer E-Mail-Übertragung ist es empfehlenswert, eine Verschlüsselungssoftware zu verwenden.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

Keine

Kosten

Keine

Bearbeitungsdauer

abhängig von der Komplexität des Einzelfalles

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat dessen ausführliche Fassung am 19.02.2019 freigegeben.

Gemeinde Schönenberg

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Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

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Dienstag                    
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