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Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.

Leistungen

Vereinsregister - Einsicht nehmen

Das Vereinsregister ist öffentlich. Auch Nichtmitglieder können es einsehen und sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren. Damit soll die Sicherheit im Rechtsverkehr erhöht werden.

Durch Einsicht in das Vereinsregister können Sie sich beispielsweise darüber informieren, wer als Vorstand einen Verein nach außen vertritt.

Hinweis: In das Vereinsregister werden auch der Name und der Sitz des Vereins und der Tag der Errichtung der Satzung eingetragen.

Onlineantrag und Formulare

  • Vereinsregister Das elektronische Vereinsregister enthält derzeit Daten für die Amtsgerichtsbezirke Freiburg, Mannhein, Ulm und Stuttgart.

Zuständige Stelle

für die Führung des Vereinsregisters: das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verein seinen Sitz hat

Hinweis: Die Vereinsregister sind bei den Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm konzentriert.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie möchten sich über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e.V.) informieren.

Verfahrensablauf

Nachdem die Vereinsregister digitalisiert wurden, können Sie jetzt bequem über das Registerportal online Einsicht nehmen.

Alternativ dazu können Sie in der Geschäftsstelle des Registergerichts Einsicht nehmen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Digitalisiertes Vereinsregister (Registerportal):

  • Online-Einsichtnahme: kostenlos
  • Datenabruf je Registerblatt: kostenlos
  • Datenabruf von Dokumenten: kostenlos

Nicht-digitalisiertes Vereinsregister:

  • Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle: kostenlos
  • je Ausdruck: EUR 10,00
  • je beglaubigte Kopie: EUR 20,00

Hinweise

keine

Vertiefende Informationen

keine

Freigabevermerk

11.12.2023 Justizministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Schönenberg

Belchenstr. 1
79677 Schönenberg
Telefon 07673 205
Fax 07673 887770
E-Mail gemeinde@79677-schoenenberg.de
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Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

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